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Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Praktikum mit einer Laufzeit von 6 bis 12 Monaten, das jungen Menschen den Einstieg in eine anerkannte duale Berufsausbildung erleichtern soll. Es richtet sich insbesondere an ausbildungssuchende Jugendliche mit erschwertem Zugang zum Ausbildungsmarkt sowie an Betriebe, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen möchten, aber bei Bewerbern noch Eignungsdefizite sehen.

Die Einstiegsqualifizierung gilt als erfolgreiches und sinnvolles Instrument zur Förderung beruflicher Integration und zur Überwindung von Zugangshürden zum Ausbildungsmarkt. Sie stellt eine Brücke zwischen Schule und Ausbildung dar und wird in der Praxis von vielen Betrieben als erfolgreiches Rekrutierungsinstrument genutzt.

    Für Jugendliche: Verbesserung der Ausbildungsreife, Erwerb beruflicher Orientierung, Übernahmechance in Ausbildung

    Für Betriebe: Gewinnung potenzieller Auszubildender, Möglichkeit zur Erprobung, finanzielle Förderung

Zielgruppen für Einstiegsqualifizierungen

  •     Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven
  •     Schulabgänger*innen ohne Ausbildungsplatz
  •     Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche
  •     Bewerber mit Sprach- oder Bildungsdefiziten
  •     Menschen mit Migrationshintergrund

Zielstellungen einer Einstiegsqualifizierung

  •     Heranführung an die Anforderungen einer Ausbildung
  •     Erwerb grundlegender beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
  •     Verbesserung der Chancen auf einen Ausbildungsplatz im Anschluss
  •     Gegenseitiges Kennenlernen von Betrieb und Jugendlichen

Inhalte und Ablauf

Die EQ wird in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb durchgeführt und beinhaltet praktische Tätigkeiten sowie theoretische Qualifizierungsanteile. Sie orientiert sich inhaltlich an den ersten Ausbildungsmonaten eines bestimmten Ausbildungsberufs.

Die Jugendlichen erhalten während der EQ eine Vergütung, die in der Regel von der Agentur für Arbeit gefördert wird (inklusive Sozialversicherung). Zusätzlich kann der Betrieb durch die Agentur für Arbeit unterstützt werden.
Am Ende der Einstiegsqualifizierung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat der Kammer (z. B. IHK, HWK), das bei einer späteren Ausbildung teilweise angerechnet werden kann.

Rechtlicher Rahmen

    Träger: Bundesagentur für Arbeit

    Rechtsgrundlage: § 54a SGB III

    Vertrag: Zwischen Betrieb und Teilnehmer wird ein EQ-Vertrag geschlossen (kein Ausbildungsvertrag!)

    Kammeranmeldung und regelmäßige Beurteilung durch den Betrieb sind verpflichtend

 

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