Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist das zentrale amtliche Veröffentlichungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Er dient der öffentlichen Bekanntmachung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsakten, gerichtlichen Mitteilungen sowie wichtigen wirtschaftlichen Informationen.
Herausgeberschaft und Geschichte
Herausgeber des Bundesanzeiger ist das Bundesministerium der Justiz; die technische Umsetzung und der Betrieb erfolgen durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH mit Sitz in Köln. Der Bundesanzeiger erscheint seit 1950 und wird seit 2002 vollständig elektronisch veröffentlicht. Seine rechtliche Grundlage bildet das Bundesanzeiger-Gesetz (BGBl. I S. 3762), das unter anderem Art und Umfang der Veröffentlichungspflicht regelt.
Inhalte im Bundesanzeiger
Im Bundesanzeiger werden unter anderem folgende Inhalte veröffentlicht:
- Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung
- Bekanntmachungen von Bundesbehörden
- Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Unternehmensdaten wie Jahresabschlüsse oder Kapitalmaßnahmen
- Insolvenzbekanntmachungen
- Kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten (z. B. Ad-hoc-Mitteilungen)
- Mitteilungen im Rahmen von Vergabeverfahren oder Umweltinformationen
Funktion in Politik und Rechtswesen
Einige Veröffentlichungen im Bundesanzeiger haben konstitutive Wirkung, das heißt sie sind rechtlich erforderlich, damit ein bestimmter Zustand eintritt (z. B. die Wirksamkeit eines Gesetzes oder einer Satzung).
Der elektronische Bundesanzeiger ist kostenlos unter www.bundesanzeiger.de im Internet zugänglich und dient der Transparenz staatlichen Handelns sowie der rechtssicheren Information von Öffentlichkeit, Unternehmen und Institutionen.