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BU-Rente

BU-Rente

Berufsunfähigkeitsrente

Wer berufsunfähig ist, also seinen erlernten oder einen vergleichbaren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, kann zur finanziellen Absicherung Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben.

Gesetzliche BU-Rente

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde zum 31. Dezember 2000 zugunsten der Erwerbsminderungsrente abgeschafft. Seither können nur noch Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, einen gesetzlichen Rentenanspruch aufgrund von Berufsunfähigkeit geltend machen. Gemäß § 240 SGB VI handelt es sich dabei um die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.“

Ein Anspruch hierauf besteht für Versicherte unter folgenden Voraussetzungen:

  • Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
  • Geburt vor dem 2. Januar 1961
  • Berufsunfähigkeit
  • Entrichtung von Pflichtbeiträgen für drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Berufsunfähigkeit
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Private Berufsunfähigkeitsrente

Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben nur dann einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Die privaten Versicherungen leisten meist, wenn der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die Höhe der gezahlten Erwerbsunfähigkeitsrente richtet sich dann maßgeblich nach den privaten Versicherungsverträgen. Bei Festlegung der Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente kann sich beispielsweise am monatlichen Nettoeinkommen orientiert werden, oder pauschale Beiträge entsprechend dem persönlichen Bedarf gezahlt werden.

Einen Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente steht Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, nicht zu. Als staatliche Leistung kommt für sie nur eine Erwerbsminderungsrente in Betracht, die jedoch strengeren Voraussetzungen unterliegt, als die Berufsunfähigkeitsrente.

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