Behandlungskosten

Behandlungskosten sind alle finanziellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung einer Person entstehen. Dazu zählen Kosten für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Therapien sowie diagnostische Verfahren (z. B. Laboruntersuchungen, Röntgenaufnahmen). Sie können sowohl ambulant als auch stationär anfallen.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich die Behandlungskosten für medizinisch notwendige Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten. Versicherte leisten in vielen Fällen jedoch Zuzahlungen – z. B. für Medikamente, Klinikaufenthalte oder Heilmittel.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich Erstattung und Umfang der übernommenen Behandlungskosten nach dem individuell vereinbarten Tarif. Auch bei Auslandsreisen oder Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs der GKV (z. B. kosmetische Eingriffe) können Behandlungskosten privat zu tragen sein.
Behandlungskosten spielen auch in anderen Kontexten eine Rolle – etwa bei Unfällen, in der Pflegeversicherung oder bei Rechtsstreitigkeiten zur Frage der Kostenerstattung durch Dritte (z. B. Unfallverursacher, Haftpflichtversicherungen).