Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ist ein deutsches Sozialgesetz, das die Erstattung bestimmter Arbeitgeberaufwendungen regelt, die durch gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz entstehen. Es dient dem finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz oder Mutterschutzgesetz weiterhin bezahlen müssen, obwohl diese krankheitsbedingt oder aus Gründen des Mutterschutzes nicht arbeiten können.

Rechtsgrundlage

Das AAG wurde am 26. Juli 1969 erlassen und ist in Deutschland unter dem Kürzel BGBl. veröffentlicht. Es bildet einen Teil der deutschen Sozialgesetzgebung und ergänzt insbesondere das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Zielsetzung des Gestezes ist die Regelung eines Ausgleichs der finanziellen Belastung für Arbeitgeber bei Krankheit oder Mutterschutz von Arbeitnehmern. Weiterhin soll die soziale Sicherheit von Arbeitnehmern gefördert werden, indem die Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernehmen, während sie selbst durch Erstattungen entlastet werden.

Das AAG sichert die Liquidität von Unternehmen, besonders in Branchen mit hoher Krankheitsquote oder großem Anteil an Frauen im Mutterschutz. Arbeitgeber können dadurch Risiken der Lohnfortzahlung minimieren und die Beschäftigung von Arbeitnehmern absichern.

Funktionsweise

Erstattungsfähige Aufwendungen:

  • Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall (§ 3 AAG).
  • Mutterschutzlohn oder Mutterschaftsleistungen (§ 6 AAG).

Die Erstattung erfolgt durch die Umlageversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen, bei privat versicherten Arbeitnehmern über entsprechende Ausgleichsstellen. Der Arbeitgeber reicht eine Abrechnung über die fortgezahlten Beträge ein, die von der Umlagekasse zum festgelegten Erstattungssatz erstattet werden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem gewählten Umlagesatz sowie Erstattungssatz der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Aktuelle Entwicklungen

Das Gesetz wurde mehrfach angepasst, um neue Regelungen im Krankheits- oder Mutterschutzrecht aufzunehmen, insbesondere zur besseren Integration von Teilzeitkräften, Minijobbern und bei längeren Ausfallzeiten.

 

 

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