Altersteilzeit

Altersteilzeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument in Deutschland, das älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen soll.
Rechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Es erlaubt Beschäftigten ab Vollendung des 55. Lebensjahres, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dennoch durch Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers ein weitgehend gesichertes Einkommen sowie Rentenversicherungsbeiträge zu erhalten.
Modelle der Altersteilzeit
1. Aktives Modell (Kontinuitätsmodell / Gleichverteilungsmodell)
Die reduzierte Arbeitszeit wird über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gleichmäßig verteilt.
Beispiel: Statt 40 Stunden wöchentlich arbeitet die Person dauerhaft 20 Stunden.
Arbeitnehmer bleibt in einer kontinuierlichen Beschäftigung und ist regelmäßig beim Arbeitgeber präsent.
2. Passives Modell (Blockmodell)
Die Altersteilzeit wird in zwei Phasen geteilt:
Arbeitsphase (aktive Phase): Es wird zunächst voll gearbeitet (z. B. 100 %), aber nur ein Teil des Gehalts ausgezahlt, während der Rest angespart wird.
Freistellungsphase (passive Phase): Der Arbeitnehmer ist vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt, erhält aber weiterhin das reduzierte Entgelt aus der Ansparphase.
Besonders verbreitet, da es faktisch einer vorgezogenen Freistellung vor dem Ruhestand entspricht.
Krankenversicherung in der Altersteilzeit
Die Einordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt sowohl vom Status der Altersteilzeit als auch vom späteren Renteneintritt ab:
Während der Altersteilzeit (aktive oder passive Phase):
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden wie bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis abgeführt.
Das beitragspflichtige Entgelt umfasst sowohl das reduzierte Gehalt als auch die Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers.
Unterschiede aktive vs. passive ATZ in der Krankenversicherung:
Aktive ATZ: Kontinuierliches Beschäftigungsverhältnis mit regelmäßiger Teilzeitvergütung → Krankenversicherungspflicht wie bei Teilzeitbeschäftigten.
Passive ATZ (Freistellungsphase): Obwohl keine Arbeitsleistung mehr erbracht wird, besteht das Arbeitsverhältnis weiter; damit bleibt auch die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer bestehen.
Nach Ende der ATZ / beim Renteneintritt:
Mit Beginn des Rentenbezugs endet das Beschäftigungsverhältnis und es erfolgt eine Umstellung auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sofern die Vorversicherungszeit erfüllt ist.
Andernfalls kann eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung erforderlich werden.
Bedeutung
Altersteilzeit erleichtert älteren Beschäftigten den Ausstieg aus dem Erwerbsleben, ohne dass der sofortige Renteneintritt erfolgen muss. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Personalplanung für Unternehmen und trägt zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer bis zum Rentenbeginn bei.
? Soll ich den Artikel auch mit einem Tabellenvergleich zwischen aktiver und passiver ATZ (inklusive Krankenversicherung) erweitern, damit die Unterschiede auf einen Blick sichtbar sind?
Das Altersteilzeitgesetz bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu vermindern. Dafür bekommen Sie mindestens 70 % des bisherigen Nettolohnes vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Arbeitgeber erhält den gesetzlich zu leistenden Aufstockungsbetrag von der Arbeitsagentur erstattet. Durch Altersteilzeit soll ein gleitender Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ermöglicht und gleichzeitig Anreize für die Neubesetzung der freiwerdenden Stelle geschaffen werden.
Man unterscheidet zwei Arten von Altersteilzeit:
- Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum um die Hälfte reduziert.
- Blockmodell: Die Arbeitsteilzeit trennt sich in eine Arbeitsphase mit ungekürzter Arbeitszeit und eine Freistellungsphase
Die Dauer der Altersteilzeit beträgt in der Regel 3 bis 6 Jahre. Für die Arbeitsteilzeit gelten folgende Bedingungen:
- Der Arbeitnehmer muss mindestens 55 Jahre alt sein.
- Der Arbeitnehmer muss in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Unmittelbar nach dem Ende der Alterssteilzeit schließt sich die Altersrente an.