Altersgrenze GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden als versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Weiterhin müssen diese Personen, um als versicherungsfrei zu gelten, in diesen fünf Jahren mindestens für die Hälfte dieser Zeitspanne entweder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen Vorliegens einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig gewesen sein.
Diese Regelung gilt seit dem 1.Juli 2000.