Hauptregion der Seite anspringen
Gesundheit

Tabletten zur Raucherentwöhnung? Wofür die Krankenkassen zahlen und wofür nicht

Aktuelles Urteil beendet Streit über Kostenübernahme von Anti-Tabak-Präparaten.
veröffentlicht am 24.07.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Tabletten zur Raucherentwöhnung? Wofür die Krankenkassen zahlen und wofür nicht  (c) Barbara Eckholdt / pixelio.de
Wer ernsthaft mit dem Rauchen aufhören möchte, kann auf die finanzielle Unterstützung seiner Krankenkasse bauen. Denn ein nachhaltiger Rauch-Stopp gehört zu den wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung des eigenen Gesundheitszustandes. Nicht-mehr-Rauchen ist vor allem aber eines – Prävention.

2015-07-24T08:27:00+00:00
Werbung

Ein aktuelles Urteil beendete nun einen Streit über die Kostenübernahme von Anti-Tabak-Präparaten.

G-BA hatte Kostenübernahme von Arzneien schon 2012 beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) ist das oberste Gremium zur Festlegung von Krankenkassen-Leistungen. Um einer jahrelangen Forderung von Gesundheitspolitikern, Ärzten und Verbänden nachzukommen, hatte der G-BA im Jahr 2012 eigentlich beschlossen, dass die Kassen neben den Anti-Raucher-Kursen auch Medikamente für Raucherentwöhnung übernehmen müssen. Als Voraussetzung dafür sollten die Patienten an einem  DMP-Programm für Asthma oder COPD teilnehmen. Weiterhin sollte aber auch nichtmedikamentösen Maßnahmen grundsätzlich Vorrang gewährt werden.  

Richter blieben konform mit BMG

Nach einem Widerspruch des Bundesgesundheitsministeriums landete der Streit vor Gericht und wurde Ende Mai 2015 vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg endgültig entscheiden. Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil ( Az.: L 9 KR 309/12 KL) die Ansicht des BMG, wonach eine Verordnung und Kostenübernahme von Nikotinersatzpräparaten rechtswidrig sei, weil diese ausdrücklich aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen seien..Daran könne auch der Gemeinsame Bundesausschuss nicht rütteln. Gesetzliche Ausnahmen seien nicht zulässig. Da das Urteil nicht revisionsfähig ist, kann der G-BA gegen diese Entscheidung auch nicht mehr angehen.

Kursteilnehmer und Selbsthilfegruppen erhalten Zuschüsse

Die gesetzlichen Krankenkassen greifen ihren Versicherten, die aktiv mit dem rauchen aufhören möchten, im Rahmen der Prävention weiterhin mit Zuschüssen für Selbsthilfegruppen und Anti-Raucher-Kurse unter die Arme.

Weiterführende Artikel:
  • Rauchfrei mit Hypnose?
    Obwohl die Nikotinsucht in Deutschland seit einigen Jahren abnimmt, ist Rauchen nach wie vor ein großes Problem für viele Menschen. Wer sich entwöhnen will, muss erst einmal herausfinden, welche Methode die richtige ist. Ein Weg, das Laster loszuwerden, ist die Raucherentwöhnung durch Hypnose.

 

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12750 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien