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Schätzerkreis: Wie wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV berechnet?

veröffentlicht am 11.11.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

2016 werden die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Durchschnitt steigen. Das hat mehrere Gründe.

2015-11-11T14:06:00+00:00
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2016 werden die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchschnittlich steigen. Soviel sei gewiss. Das hat mehrere Gründe. Zum einen schnellen die allgemeinen Kosten für Medizin und Therapiemaßnahmen in die Höhe, welche durch die bisherigen Versicherungsbeiträge nicht mehr vollständig gedeckt werden können. Zum anderen führt das Bundesgesundheitsministerium die umfassendsten Reformen seit langem durch. Erst in der vergangenen Woche wurden die Krankenhausreform und das Palliativgesetz vom Bundestag beschlossen. Laut Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt es im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 zu Mehrkosten von 40 Milliarden Euro.Zum einen schnellen die allgemeinen Kosten für medizinische Behandlungen und Therapiemaßnahmen in die Höhe, welche durch die bisherigen Versicherungsbeiträge nicht mehr vollständig gedeckt werden können. Zum anderen führt das Bundesgesundheitsministerium die umfassendsten Reformen seit langem durch. Erst in der vergangenen Woche wurden die Krankenhausreform und das Palliativgesetz vom Bundestag beschlossen. Laut Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt es im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 zu Mehrkosten von 40 Milliarden Euro.

Festlegung des Zusatzbeitrages

Der Schätzerkreis - bestehend aus dem Bundesversicherungsamt, dem Bundesgesundheitsministerium und dem GKV-Spitzenverband - spielt bei der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages eine zentrale Rolle. Er errechnet die Höhe der voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen, die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds und die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen. Das Bundesministerium für Gesundheit legt gemäß § 242a Abs. 2 SGB V nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes als Prozentwert für das Folgejahr fest und gibt diesen Wert jeweils bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekannt.

Der Schätzerkreis kommt dabei für 2016 zu folgendem Ergebnis:

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen werden in Höhe von 220,6 Milliarden Euro beziffert, was einem Zuwachs von 5,4 Prozent (4,6 Prozent je Versichertem) entspricht.
Dabei wurden die Auswirkungen verschiedener finanzwirksamer Gesetzgebungsmaßnahmen berücksichtigt.

Vergleich von Einnahmen und Ausgaben

Die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds in 2016 betragen 206,2 Milliarden Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen wie bereits erwähnt 220,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben können somit nicht vollständig durch den Gesundheitsfonds gedeckt werden.
Die Differenz von rund 14,4 Mrd. Euro - hiervon resultieren rund 11 Mrd. Euro aus der zum 1.1.2015 erfolgten Abschaffung des einheitlichen mitgliederbezogenen Beitragssatzanteils – ist durch die Krankenkassen in Form von Zusatzbeiträgen und anderen geeigneten Maßnahmen auszugleichen.

Welche Folgen sind zu erwarten?

Diese Mehrausgaben zwingen nun einige Kassen dazu, ihren Zusatzbeiträge für 2016 zu erhöhen. Andere geeignete Maßnahmen sind beispielsweise Kosteneinsparungen durch Verkleinerung des Verwaltungsaufwandes oder des Leistungsangebotes. Einige Kassen reagieren auf die finanzielle Mehrbelastung mit Fusionen. So gaben beispielsweise die Barmer GEK und die Deutsche BKK am Montag bekannt, sich spätestens zum 1. Januar 2017 zur größten deutschen Krankenkassen unter dem Namen Barmer zu vereinen.


Foto: Chris Beck / pixelio.de

 

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