PTBS kann bei Leichenumbettern wie Berufskrankheit anerkannt werden
Entscheidend für Anerkennung ist besondere psychische BelastungFinden Sie die richtige Krankenkasse
Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.
Der betroffene Kläger hatte über viele Jahre hinweg Weltkriegstote im In- und Ausland exhumiert und identifiziert. Die zuständige Berufsgenossenschaft sowie die Vorinstanzen hatten eine Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit abgelehnt, da diese Erkrankung für Leichenumbetter nicht ausdrücklich in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist. Das Bundessozialgericht stellte nun klar, dass eine Anerkennung dennoch möglich ist, wenn die berufliche Tätigkeit typischerweise mit einer besonderen psychischen Belastung verbunden ist.
Der Senat verwies dabei auf eine frühere Entscheidung zu Rettungssanitätern vom Januar 2026, bei denen ein erhöhtes Risiko für traumatisierende Ereignisse bereits anerkannt wurde. Ob dies auch für Leichenumbetter gilt, muss nun das Landessozialgericht anhand aktueller medizinischer Erkenntnisse prüfen. Maßgeblich ist unter anderem das Diagnosemanual für psychische Störungen (DSM). Wird festgestellt, dass Leichenumbetter regelmäßig extremen oder wiederholten Konfrontationen mit traumatischen Situationen ausgesetzt sind, kann dies grundsätzlich als Ursache einer PTBS gelten. Anschließend ist zu prüfen, ob diese Voraussetzungen auch im konkreten Fall des Klägers erfüllt sind.
