Urteile

PTBS kann bei Leichenumbettern wie Berufskrankheit anerkannt werden

Entscheidend für Anerkennung ist besondere psychische Belastung
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Urteil im Bereich BerufskrankheitUrteil im Bereich Berufskrankheit(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Leichenumbettern grundsätzlich als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann. Damit gab der 2. Senat in Kassel der Revision eines Klägers teilweise statt und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Landessozialgericht zurück.

2026-03-26T14:38:00+01:00

Finden Sie die richtige Krankenkasse

Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.

Zum Krankenkassenvergleich

Der betroffene Kläger hatte über viele Jahre hinweg Weltkriegstote im In- und Ausland exhumiert und identifiziert. Die zuständige Berufsgenossenschaft sowie die Vorinstanzen hatten eine Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit abgelehnt, da diese Erkrankung für Leichenumbetter nicht ausdrücklich in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist. Das Bundessozialgericht stellte nun klar, dass eine Anerkennung dennoch möglich ist, wenn die berufliche Tätigkeit typischerweise mit einer besonderen psychischen Belastung verbunden ist.

Der Senat verwies dabei auf eine frühere Entscheidung zu Rettungssanitätern vom Januar 2026, bei denen ein erhöhtes Risiko für traumatisierende Ereignisse bereits anerkannt wurde. Ob dies auch für Leichenumbetter gilt, muss nun das Landessozialgericht anhand aktueller medizinischer Erkenntnisse prüfen. Maßgeblich ist unter anderem das Diagnosemanual für psychische Störungen (DSM). Wird festgestellt, dass Leichenumbetter regelmäßig extremen oder wiederholten Konfrontationen mit traumatischen Situationen ausgesetzt sind, kann dies grundsätzlich als Ursache einer PTBS gelten. Anschließend ist zu prüfen, ob diese Voraussetzungen auch im konkreten Fall des Klägers erfüllt sind.

 

Werbung
Kategorien

Folgen Sie uns bei Google News

Folgen Sie uns auf Google News
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

15946 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.