privat oder gesetzlich

Ohne Nachteile gesetzlich versichern: Sachsen-Anhalt zahlt pauschale Beihilfe für Beamte

Seit 1. Januar gilt das Hamburger Modell auch in diesem Bundesland
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

pauschale Beihilfe: privat oder gesetzlich versichern?pauschale Beihilfe: privat oder gesetzlich versichern?(c) Fotolia.de / stockWERK
Sachsen-Anhalt hat zum Jahresbeginn die pauschale Beihilfe nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ für Beamtinnen und Beamte eingeführt. Damit eröffnet das Land seinen Staatsbediensteten erstmals die Möglichkeit, sich alternativ zur PKV nachteilsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusichern.

2026-02-12T16:45:00+01:00

Die Neuregelung gilt für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sowie auch – je nach Ausgestaltung der Verträge – für Bestandskräfte, sofern sie sich aktiv für das pauschale System entscheiden.

Die pauschale Beihilfe bedeutet, dass das Land – ähnlich wie ein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft – einen festen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zahlt. Bislang mussten sich viele Beamtinnen und Beamte privat versichern, da die klassische Beihilfe vor allem auf die private Krankenversicherung (PKV) zugeschnitten war. Kritiker sahen darin eine strukturelle Benachteiligung der gesetzlichen Kassen. Mit dem neuen Modell pauschaler Beihilfe zahlt der Dienstherr monatlich pauschal 50 Prozent des fälligen Krankenkassenbeitrags als steuerfreien Zuschusses an die Beamten. Diese überweisen dann den ganzen Beitrag an ihre gesetzliche Krankenkasse. Somit beteiligt sich der Dienstherr indirekt mit der Hälfte der anfallenden Kosten. 

pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modellgeneriert mit GPT 5-2

Mit der Reform soll die Wahlfreiheit gestärkt und der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erleichtert werden, etwa für Berufsanfänger, Teilzeitkräfte oder Familien mit mehreren Kindern. Befürworter verweisen zudem auf mehr soziale Ausgewogenheit und Transparenz der Gesundheitskosten. 

Zahl der Bundesländer mit Hamburger Modell wächst 

Das „Hamburger Modell“ war erstmals 2018 in Hamburg eingeführt und später von weiteren Bundesländern übernommen worden. Sachsen-Anhalt reiht sich nun in diese Entwicklung ein und passt sein Beihilfesystem entsprechend an. Gewerkschaften und Interessenvertretungen bewerten den Schritt überwiegend positiv, während aus Teilen der privaten Versicherungswirtschaft Kritik an möglichen Wettbewerbsverzerrungen kommt. Aus Sicht der Befürwortenden wurden Beamtinnen und Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden wollten, finanziell benachteiligt. Mit dem "Hamburger Modell" der pauschalen Beihilfe wurde nun eine strukturell verbesserte Wahlfreiheit geschaffen. Das Land hofft, mit modernen Regelungen zu beruflichen Rahmenbedingungen attraktiver für Fachkräfte zu werden.   

 

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