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Neues Gesetz: Krankenkassen zahlen wieder für Brillen

veröffentlicht am 28.02.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen wieder die Kosten für die Anfertigung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen. Eine entsprechende Gesetzesänderung im Rahmen des Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll im März in Kraft treten.

2017-02-28T11:34:00+00:00
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Bild zum Beitrag Neues Gesetz: Krankenkassen zahlen wieder für Brillen

Zuschuss nur für bei starker Fehlsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung

Anspruch auf Kostenerstattung hat künftig, wer von Kurz- oder Weitsichtigkeit von wenigstens sechs Dioptrien betroffen ist und eine ärztliche Verschreibung vorlegen kann. Im Falle einer Hornhautverkrümmung gilt eine Grenze von vier Dioptrien. Knapp die Hälfte aller in Deutschland lebenden Menschen benötigt eine Brille. Die Fehlsichtigkeit ist damit die häufigste gesundheitliche Einschränkung überhaupt. Vor dem Jahr 2003 wurden Brillen von den Krankenkassen bei ärztlicher Verordnung übernommen. Die danach bis heute geltende Änderung sieht eine Kostenerstattung nur noch in medizinischen Ausnahmefällen vor. Brillen und Kontaktlinsen waren praktisch aus dem Heil- und Hilfsmittelkatalog ausgeschlossen.

Der Blinden- und Sehschwachenverband hatte sich im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vehement und am Ende erfolgreich für eine Wiederaufnahme von Sehhilfen in den Hilfsmittelkatalog eingesetzt.
Neben den Kostenerstattungsansprüchen legt das neue Gesetz auch einen Fokus auf die Qualität  medizinischer Produkte wie Prothesen oder Hörgeräte. Die Kassen werden dafür zu einer Qualitätsprüfung in die Pflicht genommen.

Einige Kassen bieten mehr: Brillen auch über Zusatzleistungen oder im Bonusprogramm abrechenbar

das neue Gesetz schließt Millionen Menschen, die nur an einer geringen Fehlsichtigkeit leiden, von der Kostenübernahme aus. GKV-Versicherte, die die genannten Bedingungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllen, haben bei einigen Krankenkassen die Möglichkeit, Kostenzuschüsse für Brillengläser oder Kontaktlinsen im Rahmen von Zusatzleistungen oder Bonusprogrammen zu erhalten. Die Spanne liegt dabei von pauschalen Zuschüssen für jedes Brillenglas zwischen 25 und 100 Euro. Finanziell noch attraktiver ist das Einlösen von Bonuspunkten. Hier sind je nach Krankenkasse und Bonusprogramm bis zu 400 Euro im kalenderjahr möglich.

Weiterführender Link:
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)

 


Krankenkassentest: Welche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen für Brillen und Kontaktlinsen


Foto oben: Andreas Hermsdorf / Pixelio.de

 

 

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