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Arzt & Patient

Künstliche Hüftgelenke: Krankenkassen bezahlen ab Juli Zweitmeinung vor OP

Ärzte müssen Patienten über Möglichkeit informieren
veröffentlicht am 25.04.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ärztlicher Rat  Ärztlicher Rat(c) Fotolia.de / goodluz
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab Juli 2024 die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung vor OPs mit Einsatz von künstlichen Hüftgelenken. Ab Oktober gilt das auch für planbare Eingriffe zur Behandlung von Aortenanyrismen.

2024-04-25T14:33:00+00:00
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Wie die kassenärztliche Vereinigung Berlin mitteilte, haben Versicherte ab dem Beginn des 3. Quartals darauf einen Anspruch. Betroffene Patienten können sich mit ihrem Befund bei einem weiteren Facharzt / Experten vorstellen und sich über Behandlungsalternativen informieren. Die aufgesuchten erstbehandelnden Fachärzte sind dazu verpflichtet, ihre Patienten über die Möglichkeit einer kostenlosen Zweitmeinung zu informieren.

Spezialisten können Zweitmeiner werden

Entsprechend qualifizierte Fachärzte können sich ab dem 1. Juli auf Antrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen als Zweitmeiner registrieren und genehmigen lassen. Sie können dann in Bezug auf die empfohlenen Eingriffe über mögliche Therapie- oder Handlungsalternativen beraten, um den Patienten eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Zugelassen werden können dafür sowohl ambulant als auch stationär tätige Ärztinnen und Ärzte. Zur Zulassung berechtigt sind Fachärzte mit Spezialisierung für Orthopädie, für Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin. Patienten können alle zugelassenen Ärzte zur Zweitmeinung dann auf der Website des Patientenservice 116117.de finden.

Kostenlose Zweitmeinung für weitere Befunde

Ab dem 1. Oktober wird die Kostenübernahme bei Zweitmeinung auch auf Behandlungen von planbaren Operationen von Aortenaneurysmen ausgeweitet. Dafür zugelassen werden auf Antrag Fachmediziner mit den Fachrichtungen Herz- oder Gefäßchirurgie, Innere Medizin / Angiologie sowie Innere Medizin / Kardiologie.

Die entsprechenden Beschlüsse zur Regelung der Zweitmeinung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Ärzteschaft, Kliniken, Krankenkassen und Versicherten veröffentlicht.  

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