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Zahnersatz

Krankenkassen übernehmen Adhäsivbrücken als Zahnersatz für Schneidezähne

veröffentlicht am 06.07.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Krankenkassen übernehmen Adhäsivbrücken als Zahnersatz für SchneidezähneBild vergrößern(c) Bernd Kasper / pixelio.de
Wer als erwachsener Kassenpatient beim Zahnarzt mit einem kaputten Schneidezahn vorsprach, musste bislang unter Umständen für ästhetisch anspruchsvollen Zahnersatz selbst bezahlen. Seit dem ersten Juli können Zahnärzte nun so bezeichnete „Adhäsivbrücken mit Metallgerüst“ bei den gesetzlichen Kassen abrechnen.

2016-07-06T11:38:00+00:00
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Dies war bislang als Kassenleistung nur für minderjährige Versicherte zwischen 14 und 20 Jahren möglich. Für diese Versichertengruppe wurde im Rahmen der neuen Richtlinie der mögliche quantitative Rahmen auf zwei Schneidezähne erhöht.

Schonende Variante für Zahnersatz

Bei Adhäsivbrücken handelt es sich um festsitzenden Zahnersatz, der an den Nachbarzähnen klebend (adhäsiv) verankert wird. Technisch ist das nur dann möglich, wenn die Nachbarzähne entsprechend intakt sind und wenig Defekte aufweisen. Für Kinder und Jugendliche, deren Kiefer sich noch im Wachstum befinden, ist diese Zahnersatzvariante daher sehr geeignet. Mit den modernen Brücken können Lücken im Schneidezahnbereich schonend für die Zahnsubstanz und mit optisch überzeugendem Ergebnis geschlossen werden..

Erweiterung des Leistungskataloges

„Mit diesen Brücken haben wir jetzt allen GKV-Versicherten ein hochmodernes und minimalinvasives Verfahren zu Lasten der Kassen zugänglich gemacht. Damit entspricht die Regelversorgung im Bereich Zahnersatz wieder dem aktuellen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse“, so Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die Neuregelung zum Zahnersatz wurde im Februar beschlossen und war im Mai in Kraft getreten. Sie gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

 

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