Krankenkassen übernehmen Adhäsivbrücken als Zahnersatz für Schneidezähne
Dies war bislang als Kassenleistung nur für minderjährige Versicherte zwischen 14 und 20 Jahren möglich. Für diese Versichertengruppe wurde im Rahmen der neuen Richtlinie der mögliche quantitative Rahmen auf zwei Schneidezähne erhöht.
Schonende Variante für Zahnersatz
Bei Adhäsivbrücken handelt es sich um festsitzenden Zahnersatz, der an den Nachbarzähnen klebend (adhäsiv) verankert wird. Technisch ist das nur dann möglich, wenn die Nachbarzähne entsprechend intakt sind und wenig Defekte aufweisen. Für Kinder und Jugendliche, deren Kiefer sich noch im Wachstum befinden, ist diese Zahnersatzvariante daher sehr geeignet. Mit den modernen Brücken können Lücken im Schneidezahnbereich schonend für die Zahnsubstanz und mit optisch überzeugendem Ergebnis geschlossen werden..
Erweiterung des Leistungskataloges
„Mit diesen Brücken haben wir jetzt allen GKV-Versicherten ein hochmodernes und minimalinvasives Verfahren zu Lasten der Kassen zugänglich gemacht. Damit entspricht die Regelversorgung im Bereich Zahnersatz wieder dem aktuellen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse“, so Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die Neuregelung zum Zahnersatz wurde im Februar beschlossen und war im Mai in Kraft getreten. Sie gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.
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