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Gesellschaft

Gewaltopfer: Vertrauliche Spurensicherung wird Kassenleistung

veröffentlicht am 06.09.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

GewaltopferGewaltopferEric Ward / unsplash
Gewaltopfer scheuen sich oft, die ihnen zugefügten Tat anzuzeigen. Die Medizinische HochschuleHannover (MHH) bietet mit ihrem Netzwerk ProBeweis eine vertrauliche Spurensicherung an. Diese soll in Niedersachen ab 2024 zur Kassenleistung werden. Weitere Bundsländer wollen folgen.

2023-09-06T13:51:00+00:00
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Bei Gewalttaten oder sexuellen Übergriffen können sich viele Opfer erst weitaus später offenbaren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Taten im familiären Kontext verübt wurden. Allein 2022 hat die niedersächsische Polizei 26.697 Fälle registriert – mit vermutlich wesentlich höherer Dunkelziffer. Ein Problem bei der Aufklärung und Täterüberführung ist, dass die physischen Spuren von Gewalt zum zeitpunkt der Anzeige oft schon verschwunden sind. Damit ist es unmöglich, sie für eine strafrechtliche Verfolgung zu nutzen oder sie zu dokumentieren.

Spurensicherung auch ohne Anzeige

Die Dokumentation der sogenannten vertraulichen und verfahrensunabhängigen Spurensicherung gibt es in Niedersachsen bereits seit 2012. Die Rechtsmedizinerin Anette Debertin von der MHH baute damals das Netzwerk ProBeweis auf. Mit der Initiative soll verhindert werden, dass für die Strafverfolgung wichtige Spuren verlorengehen. Seitdem konnten bereits mehr als 1500 vertrauliche Spurensicherungen vorgenommen werden. Jeder zweite Fall handelt dabei von Gewalt im häuslichen Kontext.

Oft seien Betroffene noch unschlüssig, ob sie die Tat anzeigen lassen möchten, so Prof. Dr. Debertin vom Institut für Rechtsmedizin. In fast vierzig niedersächsischen Kliniken dokumentieren Ärzte daher die Spuren der Gewalt, ohne dass eine Anzeige erfolgen muss. Diese Spuren sind dann für mindestens drei Jahre gesichert – Fotos und Dokumentationsbögen sogar dreißig Jahre lang. Das Opfer hat somit auch weit später noch die Möglichkeit, die Tat anzuzeigen. Das schafft Zeit und möglicherweise auch irgendwann Gerechtigkeit.

"Echte Kassenleistung" in Niedersachsen

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi (SPD)  Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi (SPD)SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Niedersachsen hat jetzt zudem als erstes Bundesland die Finanzierung dieser rechtsmedizinischen Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt: Ab 1. Januar 2024 ist die forensische Spurensicherung durch das Netzwerk ProBeweis eine kassenfinanzierte Leistung. „Ich bin sehr froh darüber, dass wir die Leistungen dieses wichtigen Netzwerkes jetzt zu einer echten Kassenleistung machen. Wir haben in Niedersachsen ein Verfahren etabliert, das auf höchsten medizinischen Standards beruht, das rechtssicher ist und gleichzeitig den psychischen und physischen Belastungen von Gewaltopfern Rechnung trägt“, so Sozialminister Andreas Philippi (58, SPD). Außerdem stockt das Land die finanzielle Förderung von ProBeweis von rund 100.000 Euro auf jährlich 410.000 Euro auf.

Weitere Bundesländer vor Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Land, ProBeweis und der GKV sieht vor, dass bei jeder erfolgten Spurensicherung 421 Euro pauschal an ProBeweis erstattet werden. Das Netzwerk wird hiervon 200 Euro an die jeweilige leistungserbringende Klinik überweisen. Bisher stand hierfür lediglich eine Fallpauschale von 50 Euro aus den Mitteln des Gesundheitsministeriums an die jeweiligen Kliniken zur Verfügung. In Niedersachsen hat ProBeweis 45 Untersuchungsstellen an 39 Partnerkliniken. Niedersachsen sei nun ein Vorreiter, heißt es von seiten des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg stünden kurz vor dem Abschluss mit den gesetzlichen Krankenkassen, so vdek-Sprecher Simon Kopelke.

 

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