Hauptregion der Seite anspringen
Sozialversicherung

Arbeitgeber können Beschäftigte über Krankenkassenbeiträge informieren

Sachliche vergleichene Infos sind erlaubt - Werbung oder Empfehlungen tabu
veröffentlicht am 10.01.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Informationstafel für Arbeitnehmer in einem Unternehmen Informationstafel für Arbeitnehmer in einem Unternehmen(c) getty Images / littlehenrabi
Weil die Bundesregierung die obligatorische Informationspflicht der Krankenkassen aussetzte, erhalten die betroffenen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen in diesem Jahr keine schriftliche Benachrichtigung über einen steigenden Zusatzbeitrag. Arbeitgebern ist es erlaubt, ihre Angestellten über die Beitragssätze der Krankenkassen neutral und sachlich zu informieren.

2023-01-10T10:41:00+00:00
Werbung

Die große Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen ist zum Jahreswechsel 2023 teurer geworden. Parallel stieg auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Lücken in der Information ausgleichen

Sowohl für die Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhöhten sich die monatlichen Abgaben für die Sozialversicherung. Weil die Bundesregierung die obligatorische Informationspflicht der Krankenkassen aussetzte, erhalten die betroffenen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen in diesem Jahr keine schriftliche Benachrichtigung über einen steigenden Zusatzbeitrag.

Arbeitgebern ist es erlaubt, ihre Angestellten über die Beitragssätze der Krankenkassen neutral und sachlich zu informieren. Das kann klassisch am schwarzen Brett, elektronisch im Intranet oder auch individuell mit einem beigefügten Infoblatt in der Lohnbescheinigung geschehen. Eine direkte Empfehlung für eine bestimmte Krankenkasse ist ihnen hingegen nicht gestattet. Die Auswahl und Entscheidung obliegt allein den versicherten Arbeitnehmern.

Weniger Abgaben

Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers in eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils ihre Lasten minimieren. Für die Arbeitnehmer erhöht sich dadurch das Nettoeinkommen. Arbeitgeber können durch geringere Lohnnebenkosten beim Zusatzbeitrag und bei den Umlagesätzen profitieren.


Service für Arbeitgeber: --> Krankenkassenbeiträge 2023 als druckfähige Dateien sortiert nach Bundesländern


 

Weiterführende Artikel:
  • Was tun, wenn der Chef über die Krankenkasse bestimmen will?
    Versicherte werden beim Zusatzbeitrag ab 2019 entlastet, denn die Arbeitgeber müssen nun die Hälfte davon übernehmen. Die Unternehmen können viel Geld einsparen, wenn sie die Beschäftigten in günstigere Krankenkassen drängen. Erste Fälle sind bereits bekannt geworden.
  • BKK firmus - günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse Deutschlands
    Die bundesweit geöffnete Krankenkasse "BKK firmus" mit ihren Haupt-Standorten in Bremen und Osnabrück erhöht minimal Ihren Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 auf 0,90 % und gehört damit mit zu den günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Dies hat der Verwaltungsrat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen.
  • Zusatzbeitrag 2023: Drei Viertel aller Krankenkassen erhöhen
    Der Jahreswechsel brachte für viele Millionen Menschen eine weitere Teuerung: Insgesamt 55 Krankenkassen haben mit Wirkung vom 1. Januar 2023 ihren Zusatzbeitrag angehoben. 16 Kassen blieben stabil, zwei weitere senkten sogar ihren Beitragssatz.
  • Welche neuen Zusatzbeiträge gelten in meinem Bundesland ?
    Die große Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen startete ins neue Jahr mit einem höheren Beitragssatz. Für Beschäftigte und Arbeitgeber steigt die Belastung bei den Sozialabgaben bzw. Lohnnebenkosten. Erschwerend für Arbeitnehmer ist die Aussetzung der Informationspflicht durch die Krankenkassen.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12953 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien