Minijobzentrale - Nicht nur für Arbeitgeber
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Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.
Als Körperschaft gehört die Minijobzentrale zum Verbund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und fungiert dabei als Melde- und Einzugsstelle.
Anmeldung bei der Minijobzentrale
Logo der Minijobzentrale
Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungsfrei und können entweder für einen Zeitraum von 70 Tagen oder pauschal für drei Monate vergeben und angemeldet werden.
Seit 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber bei der Anmeldung von kurzfristig Beschäftigten verpflichtet anzugeben, ob diese krankenversichert sind. Entsprechende Nachweise sind vom Beschäftigten einzufordern.
Minijob-Beiträge für Arbeitgeber 2022
Die Höhe der monatlichen SV-Abgaben richtet sich danach, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Tätigkeit in einem Privathaushalt oder in einem Gewerbe handelt. Die Abgaben können Sie als Arbeitgeber entweder per Überweisung oder Lastschriftverfahren ableisten. Unabhängig davon, wie häufig das Gehalt ausgezahlt wird, müssen die anfallenden Abgaben immer monatlich an die Minijob-Zentrale gezahlt werden. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Arbeitsmonats des Beschäftigten müssen die Abgaben dann bei der Zentrale eingegangen sein. Auch wenn es sich beim Arbeitsentgelt um eine Einmalzahlung handelt, müssen die SV-Abgaben in dem Monat geleistet werden, in dem die einmalige Zahlung erfolgt.
Die von einem Arbeitgeber zu leistenden Abgaben ergeben sich aus den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung, der Umlage zur Insolvenzgeld- und Arbeitgeberversicherung sowie der einheitlichen Pauschsteuer.
Wichtiger Hinweis: Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Minijobber bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Dies kann bei einer Beschäftigung im Privathaushalt auch über die Minijob-Zentrale erfolgen, wenn Sie den Haushaltsscheck angemeldet haben. Auch hier werden monatlich zu zahlende Beiträge fällig.
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