2021-01-19T14:36:13+01:00
Individualprophylaktische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen
Versicherte Kinder und Jugendlich, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr kostenlos zahnärztlich untersuchen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Umfang der Leistungen
Die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Untersuchungen beinhalten:
- den Befund des Zahnfleisches,
- die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung,
- das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen,
- Motivation und Einweisung zur Mundpflege,
- Fissurenversiegelung (Schutz der Backenzähne),
- Fluoridieren der Zähne zur Schmelzhärtung und
- maximal einmal pro Kalenderjahr Zahnsteinentfernung.