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Der Verwaltungsrat ist vergleichbar mit einem Parlament. Er ist zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und grundsätzlich zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber/des Arbeitgebers besetzt. Ob Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsrat gewählt werden bestimmt die Satzung der Krankenkasse. Die Sozialversicherungswahlen zu diesem sog. Organ des Versicherungsträgers finden alle sechs Jahre statt.
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