Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Unter diesem Begriff versteht man jede hoheitliche Maßnahme, die z.B. eine Krankenkasse zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft. So ist zum Beispiel die Mitteilung über die Beitragshöhe, die Gewährung oder Ablehnung einer Leistung ein solcher Verwaltungsakt.





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