Sv.net
Seit 01.01.06 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung auf elektronischem Wege zu übermitteln. Dafür stellen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgebern die Ausfüllhilfe sv.net zur Verfügung.
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