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Bis Ende 2003 bestand in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Anspruch auf Sterbegeld. Durch das ab dem 01.01.04 geltende GKV-Modernisierungsgesetz wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Die damit entstandene Leistungslücke kann durch eine private Sterbegeldversicherung geschlossen werden.
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