Nachgehender Leistungsanspruch
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben bis zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft einen Anspruch auf Leistungen ihrer Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein nachgehender Leistungsanspruch bis zu einem Monat nach Beendigung der Mitgliedschaft. Dieser nachgehende Versicherungsschutz besteht allerdings nur, solange keine Erwerbstätigkeit (hierzu zählt auch die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung) ausgeübt wird.
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