|
Eine Jahresmeldung ist vom Arbeitgeber für jeden am 31.Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres, abzugeben. Meldepflichtig ist dabei das Arbeitsentgelt bis zur geltenden Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
|