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Gleitzone ist der Entgeltbereich zwischen 400,01 Euro bis 800,00 Euro. In dieser Zone haben die Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zu zahlen. Allerdings müssen die Arbeitnehmer auch wenn Ihr Einkommen in der Gleitzone liegt, den seit 01.07.05 geltenden Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung allein tragen.
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