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Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Zusammenfassung der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu einem einheitlichen Beitrag, der dem Versicherten vom Lohn oder vom Gehalt abgezogen wird. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil wird dieser dann an die Krankenkasse überwiesen.
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