Stand: 10.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Zusammenfassung der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu einem einheitlichen Beitrag, der dem Versicherten vom Lohn oder vom Gehalt abgezogen wird. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil wird dieser dann an die Krankenkasse überwiesen.





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