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Arbeitgeber haben Ihren Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn dies wegen Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert sind. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für jede Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen. Kommt es zu einer Fortsetzungserkrankung, die auf demselben Grundleiden beruht, steht dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung für 6 Wochen zu, wenn er vor der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist. Das Entgelt wird zu 100 % gezahlt.
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