Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Entgeltfortzahlung

Arbeitgeber haben Ihren Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn dies wegen Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert sind. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für jede Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen. Kommt es zu einer Fortsetzungserkrankung, die auf demselben Grundleiden beruht, steht dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung für 6 Wochen zu, wenn er vor der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist. Das Entgelt wird zu 100 % gezahlt.





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