Stand: 10.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Elektronische Gesundheitskarte

Ab 2006 wurde begonnen, die Krankenversicherungskarten schrittweise durch die elektronische Gesundheitskarte zu ersetzen. Durch die elektronische Gesundheitskarte soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden, er soll zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beitragen und Doppeluntersuchungen sollen dadurch künftig vermieden werden. Die elektronische Gesundheitskarte wird ein Lichtbild des Versicherten sowie die Versichertenangaben enthalten. Außerdem soll sie alle Angaben, die zum Ausgleich eines elektronischen Rezepts erforderlich sind, enthalten. In Zukunft sollen dadurch die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten kostengünstiger gestaltet, vereinfacht und beschleunigt werden.





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