Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine besondere Form der betrieblichen Altersversorgung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Der Arbeitgeber tritt dabei als Versicherungsnehmer auf und der Arbeitnehmer ist der Versicherte.





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