Stand: 17.05.2012   
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gesetzliche Krankenkassen im Vergleich - Krankenkassenvergleich
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Krankenkasse für Azubis - Infoblatt

Hat man sich als Schulabgänger erfolgreich um einen Ausbildungsplatz beworben und kann eine Stelle als Auszubildender ( Azubi ) antreten, sind vorab verschiedene Formalitäten als Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung zu erfüllen:

Girokonto und Lohnsteuerkarte

Damit die Ausbildungsvergütung überwiesen werden kann, ist dem Ausbildungsbetrieb die Kontoverbindung einer deutschen Bank mitzuteilen. Viele Banken bieten kostenlose Girokonten für Azubis an. Eine Kontoanmeldung ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten und ist bei vielen Banken auch online möglich. >>> Girokontovergleich

Als Auszubildender ist man steuerrechtlich ein ganz normaler Arbeitnehmer. Auch wenn die meisten Azubis so wenig verdienen, dass sie keine Steuern abführen müssen ( Freibetrag ), muss dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerklasse angegeben werden. Diese steht neben weiteren Angaben wie z.B. die Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte. Die bislang geltenden Lohnsteuerkarten aus Papier wurden 2011 abgeschafft und werden ab 2012 durch eine elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt.

Wer 2011 eine Ausbildung beginnt und noch kein Arbeitsverhältnis vorher innehatte, erhält vom Finanzamt eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung. Diese enthält alle nötigen Informationen für den Arbeitgeber.

Krankenkasse und SV-Abgaben

Mit dem Beginn einer Berufsausbildung ist man automatisch pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass man nicht mehr länger über die Eltern versichert ist, sondern sich selbst krankenversichern muss.

Neben den Krankenkassenbeiträgen besteht außerdem Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung ( RV / PV ) sowie zur Arbeitslosenversicherung ( AV ).

Schon vor Ausbildungsbeginn sollte man sich für eine Krankenkasse entschieden haben, spätestens jedoch innerhalb der ersten 14 Tage der Lehrzeit. Lässt man diese Frist verstreichen, wird man vom Arbeitgeber automatisch in der Krankenkasse versichert, in welcher bisher die Familienversicherung über die Eltern bestand.

Was kostet die Krankenkasse für einen Auszubildenden?

Im Ausbildungsvertrag wird eine Ausbildungsvergütung in brutto festgelegt. Das bedeutet, dass von dieser Summe noch alle Sozialversicherungsabgaben zzgl. eventueller Steuern automatisch abgezogen werden. Beträgt der Bruttoverdienst weniger als 325 €, muss man als Azubi davon keine Abgaben leisten. Der Arbeitgeber übernimmt diese dann in vollem Umfang.

Im Normalfall müssen Azubis wie alle anderen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer 8,2 % ihres Bruttolohnes für die Krankenversicherung abführen. Zuzüglich des Arbeitgeberanteils von 7,3 % ergibt sich der allgemeine Beitragssatz zur GKV von derzeit 15,5 %. Einige Krankenkassen erheben darüber hinaus aber noch Zusatzbeiträge, die immer der Arbeitnehmer bzw. Azubi allein zu bezahlen hat.

Für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden vom Azubi-Gehalt noch einmal 12,275 % abgezogen. Der Betrag, der nach Abzug aller SV-Abgaben und Steuern schließlich auf das Konto überwiesen wird, ist der Nettolohn.

Achtung: Wird die Ausbildungsvergütung ohne Lohnabrechnung oder in bar gezahlt, ist es dringend empfohlen, bei der Krankenkasse nachzuprüfen, ob man versichert ist und der Arbeitgeber die Beiträge auch tatsächlich abführt.

  Rechenbeispiele für zu leistende SV-Abgaben
Beispiel 1: Bruttolohn 400,00 €
( Alter < 23 Jahre, Lohnsteuerklasse I, ohne Kind )
Beispiel 2: Bruttolohn 600 €
( Alter < 23 Jahre, Lohnsteuerklasse I, ohne Kind )

     Lohnsteuer               0,00 €
     AN-Beitrag KV           32,80 €
     AN-Beitrag PV            3,90 €
     AN-Beitrag RV           39,20 €
     AN-Beitrag AV            6,00 €

     Abzüge ges.             81,90 €

     Nettolohn              318,10 €
                 

     Lohnsteuer               0,00 €
     AN-Beitrag KV           49,20 €
     AN-Beitrag PV            5,85 €
     AN-Beitrag RV           59,70 €
     AN-Beitrag AV            9,00 €

     Abzüge ges.            123,75 €

     Nettolohn              476,25 €

Warum ist es wichtig, die Krankenkasse selbst zu wählen?

Wählt man als Azubi seine Krankenkasse selbst aus, lässt sich Geld einsparen und man kann den Krankenversicherungsschutz seinen persönlichen Wünschen und Bedürfnissen anpassen.

Weil die Ausbildungsvergütung oft nicht sehr üppig ausfällt, sollten Azubis unbedingt Zusatzbeiträge vermeiden. Diese sind von allen Mitgliedern einer Krankenkasse, auch von Geringverdienern wie z.B. Auszubildenden, in voller Höhe zu leisten. Einige Kassen garantieren ihren Mitgliedern für 1 oder 2 Jahre im Voraus, keinen Zusatzbeitrag zu erheben. Ganz wenige Krankenkassen schütten sogar Geldprämien an ihre Mitglieder aus, anstatt teure Zusatzbeiträge einzufordern. Wer eine Kasse mit Prämie statt Zusatzbeitrag wählt, kann bis zu mehreren hundert Euro im Jahr sparen.

Neben den monatlichen Beiträgen sollte man sich den Service und die Extra-Leistungen anschauen. Viele Kassen belohnen Fitness-Aktivitäten mit Geldprämien ( Bonusprogramme ) oder erstatten Kursgebühren für Yoga, Tai Chi und Entspannungskurse. Einige Kassen haben besondere Leistungen für junge Menschen im Programm wie z.B. die Kostenerstattung für Empfängnisverhütung oder hohe Zuschüsse für Sehhilfen.

Besonders viel Geld lässt sich mit Wahltarifen einsparen. Wählt man einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung und geht ein ganzes Jahr nicht zum Arzt (Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen), kann man bis zu 1/12 der selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge im Jahr zurückerstattet bekommen.

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