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Wanderversicherung

Wanderversicherung

Der Begriff Wanderversicherung wird in der Rentenversicherung gebraucht, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe seiner Versicherungszeit bei unterschiedlichen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Zur Erfüllung der Wartezeit werden alle Versicherungszeiträume zusammengezählt.

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