versicherungsfremde Leistungen

Als versicherungsfremde Leistungen werden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezeichnet, die nicht unmittelbar mit der Krankenversorgung der Versicherten zusammenhängen. Sie dienen der Erfüllung gesamtgesellschaftlicher oder sozialpolitischer Aufgaben und gehen damit über den originären Auftrag der GKV hinaus.
Beispiele für versicherungsfremde Leistungen
- Beitragsfreie Familienversicherung (Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne eigene Beiträge)
- Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft, die nicht nur medizinischer Natur sind
- Aufwendungen im Zusammenhang mit Entgeltfortzahlung bei Krankheit (z. B. Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Erkrankung von Kindern)
- Pauschalen für Bürgergeld-Empfänger
- Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung, die gesamtgesellschaftlich wirken sollen
Finanzierung und Kritik
Versicherungsfremde Leistungen werden in erheblichem Umfang aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert. Fachverbände und Krankenkassen kritisieren dies regelmäßig, da die GKV damit staatliche Aufgaben mitträgt, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Nach Schätzungen belaufen sich die Kosten versicherungsfremder Leistungen jährlich auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.
Politische Diskussion
Immer wieder wird gefordert, versicherungsfremde Leistungen konsequent aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, um die Beitragszahler zu entlasten und die GKV nachhaltig zu stabilisieren. Der Bund leistet zwar einen jährlichen Steuerzuschuss an die GKV, nach Auffassung vieler Experten deckt dieser jedoch nur einen Teil der tatsächlichen versicherungsfremden Ausgaben.