Orthopädische Schuhe

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen und anderen Hilfsmitteln, sofern diese erforderlich sind, um
- den Behandlungserfolg zu sichern,
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
- eine Behinderung auszugleichen.
Die Notwendigkeit von orthopädischen Schuhen muss medizinisch nachgewiesen sein. Außerdem sind Hilfsmittel nur erstattungsfähig, wenn sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens einzustufen sind.