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Opferentschädigungsgesetz

Opferentschädigungsgesetz

Durch das Sozialstaatsprinzip ist der Staat dazu verpflichtet seine Bürgerinnen und Bürger vor Schädigung durch kriminelle Handlungen und Gewalttaten zu schützen.

Was regelt das Opferentschädigungsgesetz?

Kommt es dennoch zu einem Gewaltdelikt in Folge dessen Menschen erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden, muss der Staat ihnen Schutz gewähren. Die Ansprüche dieser Bürger, insbesondere die ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen, sind im Opferentschädigungsgesetz geregelt.

Rechtsanspruch laut OEG

Einen Rechtsanspruch auf Versorgung durch den Staat hat, wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff an der Gesundheit geschädigt worden ist. Bei den Leistungen, die im OEG geregelt sind, handelt es sich u.a. um

  • die Heilbehandlung des Geschädigten
  • einkommensunabhängige Rentenleistungen aufgrund von bleibenden Schädigungen
  • einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion

Rolle der Krankenkassen bei Entschädigung

Kostenträger sind zu 40% der Bund und zu 60% die Bundesländer. In der Regel geht allerdings die Krankenkasse des Geschädigten in Vorleistung und bekommt die entstandenen Kosten später zurückerstattet.

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