Negativliste
Die Negativliste führt alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel auf, die als unwirtschaftlich eingestuft wurden und deshalb nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Sie soll helfen, die Ausgaben für Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verringern. Unwirtschaftlich sind Arzneimittel,
- die für die Behandlung nicht erforderliche Bestandteile enthalten,
- deren Wirkung nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann,
- deren therapeutischer Nutzen nicht bewiesen ist.
Medikamente, die in der Negativliste aufgeführt sind, müssen vom Patienten selbst gezahlt werden.
Mittelfristig ist auch in Deutschland die Einführung einer Positivliste geplant, die alle erstattungswürdigen Arzneimittel auflistet und bereits in vielen anderen europäischen Ländern existiert.