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Krankenversicherung der Studierenden

Krankenversicherung der Studierenden

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist ein Sondertarif der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und ist ausschließlich Studierenden vorbehalten, die an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind. Ausgenommen sind hierbei Studierende einer Berufsakademie und Studierende in dualen Studiengängen, diese können sich nicht in der KVdS versichern. Die Krankenversicherung der Studenten wird von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten und unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem durch günstigere Beiträge.

Versicherungsdauer in der KVdS

Die Mitgliedschaft in der KVdS endet

  • einen Monat nach Ablauf des Semesters, in dem der Studierende zuletzt an der Hochschule eingeschrieben war,
  • wenn der Student das 30. Lebensjahr vollendet oder
  • nach Ablauf des 14. Fachsemesters des Studierenden.

Im Anschluss muss sich der Studierende entweder freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung der Mitgliedschaft gewährt werden, z.B. aufgrund von eigener Krankheit, der Pflege eines Angehörigen oder der Ableistung eines Freiwilligendienstes.

Beiträge in der KVdS

Die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Beiträge in der KVdS bildet der bundesdeutsche Bafög-Bedarfssatz (2017: 735 Euro). Das tatsächliche Einkommen des Studierenden spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle. Der angewendete Beitragssatz entspricht sieben Zehnteln des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %, somit ergibt sich ein Beitragssatz von 10,22%. Auf diesen Beitragssatz wird ggfs. noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag aufgeschlagen. Aus diesem Grund kommt es ab 01.01.2015 auch in der KVdS je nach Kassenzugehörigkeit des Versicherten zu unterschiedlich hohen Beiträgen.

Beispiel:

Die Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,9%. Für einen Studierenden in der KVdS ergeben sich somit im Jahr 2015 folgende monatliche Beiträge:

735,00 Euro * (10,22% + 0,9%) = 81,74 Euro

Darüber hinaus ist jeder Versicherte in der KVdS automatisch pflegeversichert. Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung beträgt 2,35% bzw. 2,6% für Kinderlose im Alter von 23 Jahren oder älter. Im Jahr 2015 ergibt sich somit ein monatlicher Beitrag von 17,72 Euro bzw. 19,11 Euro.

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