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Entscheidungslösung (Organspende)

Entscheidungslösung (Organspende)

Die Entscheidungslösung ist ein rechtliches Modell zur Regelung der Organspende, das in Deutschland seit 2012 gilt. Sie sieht vor, dass jede volljährige Person regelmäßig dazu aufgefordert wird, sich bewusst mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Eine Verpflichtung zur Zustimmung besteht dabei nicht.

Inhaltsverzeichnis

Kern der Entscheidungslösung ist, dass Organe und Gewebe nach dem Tod nur dann entnommen werden dürfen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder die nächsten Angehörigen im Sinne des mutmaßlichen Willens zustimmen. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden die Angehörigen befragt, ob ihnen der Wille der verstorbenen Person bekannt ist.

Um die Entscheidungsfindung zu fördern, sind Krankenkassen und staatliche Stellen verpflichtet, die Bevölkerung regelmäßig über die Organspende zu informieren. Versicherte erhalten etwa alle zwei Jahre Informationsmaterial sowie einen Organspendeausweis. Ziel ist es, die Bereitschaft zur bewussten Auseinandersetzung zu erhöhen, ohne Druck auszuüben oder eine automatische Zustimmung vorauszusetzen.

Die Entscheidungslösung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung. Jede Person kann sich für oder gegen eine Organspende entscheiden oder diese Entscheidung jederzeit ändern. Auch eine teilweise Zustimmung, etwa für bestimmte Organe, ist möglich.

Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass die Entscheidungslösung nicht ausreiche, um den Mangel an Spenderorganen zu beheben, da viele Menschen ihre Entscheidung nicht dokumentieren. Befürworter betonen hingegen den hohen Stellenwert der individuellen Freiheit und die Wahrung ethischer Grundsätze.

Als Alternative wird häufig die Widerspruchslösung diskutiert. Dabei gilt jede Person grundsätzlich als Organspenderin oder Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. In Deutschland ist dieses Modell bislang nicht eingeführt.

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