Entgeltpunkte

Was sind Entgeltpunkte?
Entgeltpunkte sind die zentrale Rechengröße der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zeigen, wie viele Punkte ein Versicherter im Kalenderjahr aufgrund seines Bruttoeinkommens im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen erreicht hat.
Berechnung im Detail
- Grundberechnung: Höhe der Beiträge → Bruttojahresentgelt ÷ Durchschnittsentgelt aller Versicherten = Entgeltpunkte.
- Beispiel: Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält 1 Punkt; bei doppeltem Einkommen 2 Punkte und so weiter.
- Höchstgrenze: Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zählt nicht zur Berechnung – damit ist die maximale Punktzahl pro Jahr begrenzt .
Ost-West-Sonderregelung
In den neuen Bundesländern gelten Umrechnungsfaktoren („Hochwertung“). Einkommen wird damit zunächst ost-spezifisch angepasst und dann durch das ostdeutsche Durchschnittsentgelt geteilt – das führt zu mehr Punkten für dasselbe nominale Einkommen.
Beitrag über das Erwerbsleben
Entgeltpunkte sammelt man kalenderjährlich. Jeder Jahreswert wird getrennt berechnet – dies erhöht die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Erwerbsphasen und sichert die lohndynamische Entwicklung der Renten.
Persönliche Entgeltpunkte (pEP)
Über die Zahl der Entgeltpunkte hinaus gibt es ab dem Ruhestand Zugangsfaktoren (für z. B. Abschläge oder Zuschläge), die persönliches Verhalten oder bezugszeitliche Besonderheiten berücksichtigen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte, grundlegend für die Rentenhöhe.
Dynamik: Vom Punkt zur Rente
Die Entgeltpunkte allein machen noch keine Rente. Maßgeblich ist der aktuelle Rentenwert (Punktwert), der regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst wird. Daraus ergibt sich die dynamische Höhe der Altersrente. In manchen Jahren gibt es jedoch auch Nullrunden oder sogar Rentenkürzungen bei sinkenden Löhnen.
Weitere Sonderfälle
- Leistungszuschlag der Knappschaft: Für unter Tage gearbeitete Jahre gibt es zusätzliche Punkte (ab dem 6., 11. oder 20. Jahr): spezielle Zuschläge zwischen 0,125 EP und 0,375 EP pro Jahr.
- Gesamtleistungsbewertung: Zeiten ohne Beitragszahlung (z. B. Kindererziehung) werden im Durchschnittsverfahren berücksichtigt und fließen in die Gesamtpunktzahl ein.
Warum Entgeltpunkte wichtig sind
- Sie machen die Rentenberechnung fair und nachvollziehbar, indem sie das Verhältnis von individuellem Einkommen zu kollektivem Durchschnitt spiegeln.
- Durch die dynamische Anpassung bleiben Renten an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt.
- Sie ermöglichen die Vergleichbarkeit von Beitragsjahren unterschiedlicher Einkommens- und Zeitabschnitte.
Kurzübersicht
Begriff | Bedeutung |
---|---|
1 EP | Einkommen entspricht dem Durchschnitt |
>1 EP | Überdurchschnittliches Einkommen |
<1 EP | Unterdurchschnittliches Einkommen |
Ost-EP | Ostwert × Hochwertungsfaktor ÷ ostdeutsches Durchschnittsentgelt |
pEP | EP mit Zugangsfaktor nach Rentenbeginn |