Entgeltpunkte

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte (EP) sind eine zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie bilden ab, wie hoch der eigene versicherungspflichtige Verdienst im jeweiligen Kalenderjahr im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten war. Die Entgeltpunkte fließen später in die Berechnung der gesetzlichen Rente ein.

Entgeltpunkte sammelt man kalenderjährlich. Jeder Jahreswert wird getrennt berechnet – dies erhöht die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Erwerbsphasen und sichert die lohndynamische Entwicklung der Renten.

Wer in einem Kalenderjahr genau das für dieses Jahr maßgebliche Durchschnittsentgelt verdient, erhält 1,0000 Entgeltpunkt. Bei der Hälfte des Durchschnittsentgelts werden 0,5000 EP gutgeschrieben, beim Eineinhalbfachen entsprechend 1,5000 EP. Für die Berechnung gilt grundsätzlich: 


beitragspflichtiges Einkommen ÷ Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte.


Rechenwerte für 2026

Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro jährlich. Es wird für die Berechnung der Entgeltpunkte des Jahres 2026 verwendet. Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich. Dadurch können aus einer Beschäftigung im Jahr 2026 höchstens rund 1,9521 Entgeltpunkte erworben werden.

Vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € jährlich Durchschnittsentgelt 2024 (endgültig) 47.085 € Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 101.400 € jährlich Beitragsbemessungsgrenze monatlich 8.450 € Aktueller Rentenwert bis 30.06.2026 40,79 € Aktueller Rentenwert ab 01.07.2026 42,52 € Rentenwert ab 01.07.2026 für West und Ost 42,52 €

Rechengröße 2026 Wert
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € jährlich
Durchschnittsentgelt 2024 (endgültig) 47.085 €
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 101.400 € jährlich
Beitragsbemessungsgrenze monatlich 8.450 €
Aktueller Rentenwert bis 30.06.2026 40,79 €
Aktueller Rentenwert ab 01.07.2026 42,52 €
Rentenwert ab 01.07.2026 für West und Ost 42,52 €

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem Juli 2026 derzeit 42,52 Euro. Ein persönlicher Entgeltpunkt entspricht damit bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge derzeit 42,52 Euro monatlicher Bruttorente.


Beispiel: 60.000 Euro Jahresverdienst im Jahr 2026

Eine Arbeitnehmerin verdient 2026 insgesamt 60.000 Euro brutto.

Rechenweg:

60.000 € ÷ 51.944 € = 1,1549 Entgeltpunkte

Für das Jahr 2026 werden damit rund 1,1549 EP erworben.

Würde dieser einzelne Entgeltpunktestand später mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro bewertet und gäbe es weder Zu- noch Abschläge noch weitere rentenrechtliche Zeiten, ergäbe sich:

1,1549 × 42,52 € = 49,10 € monatliche Bruttorente

Dieser Betrag ist lediglich die Rentenwirkung der in diesem Beispiel erworbenen EP. Die tatsächliche spätere Rente hängt unter anderem von allen während des Versicherungslebens erworbenen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor und dem dann geltenden aktuellen Rentenwert ab. Die Rentenformel lautet:

persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = Monatsrente.


EP und persönliche Entgeltpunkte (pEP)

Entgeltpunkte und persönliche Entgeltpunkte sind nicht dasselbe. Die Entgeltpunkte werden zunächst aus den einzelnen rentenrechtlichen Zeiten ermittelt. Für die Berechnung der späteren Rente werden die entsprechenden Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor vervielfacht. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte (pEP).

Begriff Bedeutung Beispiel
Entgeltpunkte (EP) Ergebnis des Vergleichs des individuellen Verdienstes mit dem Durchschnittsentgelt 1,1549 EP
Zugangsfaktor Berücksichtigt Zu- oder Abschläge, etwa bei vorgezogener oder späterer Altersrente 1,0000 bei regulärem Rentenbeginn
Persönliche Entgeltpunkte (pEP) Entgeltpunkte bzw. deren Summe nach Anwendung des Zugangsfaktors 1,1549 pEP bei Faktor 1,0000
Aktueller Rentenwert Euro-Betrag, mit dem ein persönlicher Entgeltpunkt bewertet wird 42,52 € ab 01.07.2026
Rentenartfaktor Berücksichtigt die jeweilige Rentenart 1,0000 bei Altersrenten

Bei einem Zugangsfaktor von 1,0000 entsprechen 1,1549 EP in diesem vereinfachten Beispiel also 1,1549 persönlichen Entgeltpunkten. Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn kann der Zugangsfaktor dagegen unter 1,0 liegen und die persönlichen Entgeltpunkte entsprechend reduzieren.

Ost-West-Hochwertung

Die frühere Hochwertung der Arbeitsentgelte in den ostdeutschen Bundesländern ist für neu erzielte Verdienste seit dem 1. Januar 2025 abgeschafft. Bis einschließlich 2024 wurden ostdeutsche Verdienste dagegen mit einem gesetzlich festgelegten Umrechnungsfaktor hochgewertet, um die seinerzeit niedrigeren Durchschnittsverdienste in Ostdeutschland bei der Rentenberechnung auszugleichen.

2021 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0560 2022 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0420 2023 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0280 2024 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0140 ab 01.01.2025 keine Hochwertung neuer Verdienste mehr 1,0000

Zeitraum Ost-West-Regelung Hochwertungsfaktor
2019 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0840
2020 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0700
2021 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0560
2022 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0420
2023 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0280
2024 Verdienste Ost wurden hochgewertet 1,0140
ab 01.01.2025 Keine Hochwertung neuer Verdienste mehr 1,0000

Die bis zum 31. Dezember 2024 erworbenen und hochgewerteten Entgeltzeiten bleiben im Rentenkonto erhalten. Seit 2025 gelten bei den maßgeblichen Rechengrößen einheitliche Werte für Ost und West. Auch der aktuelle Rentenwert ist bereits seit dem 1. Juli 2024 bundeseinheitlich.

Wichtig für die Rentenberechnung 2026

Das Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro ist ein vorläufiger Rechenwert für 2026. Für das Jahr des Rentenbeginns und das davorliegende Kalenderjahr schreibt das Rentenrecht grundsätzlich die Verwendung der vorläufig festgesetzten Durchschnittsentgelte vor. Deshalb kann bei einer Rentenberechnung ein anderer Durchschnittswert relevant sein, obwohl inzwischen ein endgültiger Wert für ein bestimmtes Jahr vorliegt.

Kurz gesagt: Ein Jahr mit einem Verdienst genau auf Höhe des Durchschnittsentgelts bringt 1,0000 EP. Die Summe der für die Rente relevanten Entgeltpunkte wird anschließend – unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors und weiterer rentenrechtlicher Faktoren – in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet. Diese werden mit dem aktuellen Rentenwert bewertet.

Hinweis für die redaktionelle Verwendung: Ich würde im Lexikon ausdrücklich den Begriff „vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026“ verwenden. Das ist fachlich sauberer als schlicht „Durchschnittsentgelt 2026“, weil der endgültige Wert für 2026 erst später feststeht

 

 

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