Entgeltpunkte
Entgeltpunkte gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als zentrale Werteinheit. Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der Bruttoarbeitsentgelte bzw. Bruttoeinkommen, von denen im Verlauf des Arbeitslebens Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Das jährlich erzielte Bruttoentgelt wird dabei in Entgeltpunkte umgerechnet. Dies geschieht, indem das Bruttoentgelt im jeweiligen Kalenderjahr durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in dieser Zeit geteilt wird. Entspricht das Jahresentgelt eines Arbeitnehmers beispielsweise genau dem Durchschnittseinkommen des betreffenden Kalenderjahres, so wird dem Versicherten 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Aufgrund einer Sonderregelung ergibt sich in den neuen Bundesländern bei gleichem Bruttolohn eine höhere Zahl von Entgeltpunkte. Auf diese Weise sollen bestehende Unterschiede im Lohnniveau zwischen Ost- und Westdeutschland ausgeglichen werden.