Einstrahlung
Einstrahlung ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 5 SGB IV. Einstrahlung ist die vorübergehende Entsendung eines Arbeitnehmers aus einem ausländischen Beschäftigungsverhältnis in die Bundesrepublik Deutschland mit der Folge, dass die deutsche Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung nicht gilt. Eine Beschäftigung im Inland ist somit im Falle einer Einstrahlung in Deutschland nicht versicherungspflichtig. Voraussetzung hierfür ist neben dem Fortbestehen des ausländischen Beschäftigungsverhältnisses eine im Voraus bestimmte zeitliche Befristung der Beschäftigungsdauer in Deutschland. Die Einstrahlung bezeichnet das Gegenteil der Ausstrahlung.