Ehegattenbeschäftigung
In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass ein Arbeitgeber seinen Ehegatten im eigenen Unternehmen beschäftigt. Diese Ehegattenbeschäftigung kann eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung auslösen. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis einem Drittvergleich standhält, also wie mit einem fremden Dritten gestaltet ist. Handelt es sich allerdings nur um eine gelegentliche familienhafte Mithilfe, begründet diese keine Sozialversicherungspflicht.