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Bundesversorgungsgesetz

Bundesversorgungsgesetz

Das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges, kurz Bundesversorgungsgesetz (BVG), regelt die staatliche Versorgung von Personen, die durch Krieg, militärischen oder militärähnlichen Dienst bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges gesundheitlich geschädigt worden sind. Ihnen werden zum Ausgleich gesundheitlicher und wirtschaftlicher Folgen Leistungen gewährt, deren Art und Umfang durch das BVG festgelegt werden.

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Sowohl Kriegsbeschädigten als auch deren Hinterbliebenen können danach gewährt werden:

  • Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
  • Rentenleistungen (zum Beispiel Beschädigtenrente, Hinterbliebenenrente)
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Derzeit enthält das Bundesversorgungsgesetz die wesentlichen Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts (SER), welches die Versorgung von Personen regelt, die Gesundheitsschäden erlitten haben, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft einzustehen hat.

Weitere durch das BVG begünstigte Personengruppen

Zwar wurde das BVG im Jahr 1950 speziell für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene des Ersten und Zweiten Weltkrieges geschaffen. Inzwischen verweisen jedoch zahlreiche Nebengesetze auf das BVG, sodass die Regelungen auch für andere Personengruppen gelten. Zu diesen Nebengesetzen zählen unter anderem das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Zivildienstgesetz (ZDG), das Häftlingshilfegesetz (HHG) sowie das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Zum 1. Januar 2024 wird das Bundesversorgungsgesetz durch das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) abgelöst, welches das Soziale Entschädigungsrecht neu regelt.

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