Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Das Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das amtliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und seiner Ausfertigung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet.
Funktion im Rechtswesen
Erst mit dieser Verkündung eines neuen Gesetzes ist der entscheidende formale Schritt abgeschlossen, damit das Gesetz zu dem darin bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten kann. Grundlage ist insbesondere Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes. Beschlossen wird ein Gesetz nach dem Gesetzgebungsverfahren – verkündet wird es im Bundesgesetzblatt – wirksam wird es zum Stichtag des gesetzlich bestimmten Inkrafttretens.
Veröffentlichungsform
Seit dem 1. Januar 2023 wird das Bundesgesetzblatt ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Die amtliche Fassung steht auf der staatlichen Verkündungsplattform recht.bund.de kostenlos und dauerhaft zur Verfügung. Herausgegeben wird das Bundesgesetzblatt vom Bundesministerium der Justiz, die elektronische Ausgabe erfolgt durch das Bundesamt für Justiz.
Bedeutung in der politischen Praxis / Gesetzgebung
Für die Praxis ist die Verkündung besonders wichtig: Ein Gesetz kann zwar bereits beschlossen sein, aber noch nicht gelten. Maßgeblich für das Inkrafttreten ist die entsprechende Regelung im Gesetz selbst. Häufig heißt es beispielsweise, dass ein Gesetz „am Tag nach der Verkündung“ oder zu einem ausdrücklich genannten späteren Zeitpunkt in Kraft tritt. Das Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist deshalb bei der Beurteilung neuer gesetzlicher Regelungen von zentraler Bedeutung.
Das Bundesgesetzblatt ist vom Portal „Gesetze im Internet“ zu unterscheiden. Dort werden Gesetze in einer fortlaufend aktualisierten und konsolidierten Fassung bereitgestellt. Für die amtliche Verkündung ist dagegen das Bundesgesetzblatt maßgeblich.
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