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Bonus Malus Regelung

Bonus Malus Regelung

Bei der Bonus-Malus-Regelung handelte es sich um ein System im Bereich der Arzneimittelverordnung im deutschen Gesundheitswesen. Es basierte auf dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und trat im Jahre 2006 in Kraft. Es sollte durch positive und negative Anreize das Verhalten der Ärzte beeinflussen und kann demnach als eine Art Steuerungsfunktion verstanden werden. Demnach gab es für Ärzte Strafzahlungen oder Malusse, wenn sie teure Therapien mit hohen Kosten für Medikamente verschrieben und dadurch die für bestimmte Krankheiten festgeschriebenen Tagestherapiekosten überschritten. Boni hingegen gingen an die Kassenärztlichen Vereinigungen, wenn Ärzte günstige Arzneimittel oder geringere Dosierungen verschrieben.

Das Gesetz wurde von Ärzteverbänden stark kritisiert, da sie hierin die Gefahr einer Belohnung bei der Rationierung medizinischer Leistungen sahen. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche  Bundesvereinigung einigten sich daraufhin, die Bonus-Malus-Regelung ab 2008 nicht mehr anzuwenden. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz von 2010 wurde die Regelung endgültig aufgehoben.

 

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