Hauptregion der Seite anspringen
Werbung

Betriebsstättenfall

Betriebsstättenfall

Der Betriebsstättenfall bezeichnet die Behandlung eines Versicherten innerhalb eines Quartals durch einen oder mehrere Ärzte derselben Betriebsstätte zu Lasten derselben Krankenkasse. Die Behandlung ist dabei unabhängig vom behandelnden Arzt. Er ist definiert in § 21 Abs. 1a BMV-Ä bzw. in § 25 Abs. 1a EKV.

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

13800 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.