Betriebsstättenfall
Der Betriebsstättenfall bezeichnet die Behandlung eines Versicherten innerhalb eines Quartals durch einen oder mehrere Ärzte derselben Betriebsstätte zu Lasten derselben Krankenkasse. Die Behandlung ist dabei unabhängig vom behandelnden Arzt. Er ist definiert in § 21 Abs. 1a BMV-Ä bzw. in § 25 Abs. 1a EKV.