Beitragssatzstabilität
Die Beitragssatzstabilität ist ein wesentlicher Grundsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der im § 71 SGB V (SGB 5) festgeschrieben ist. Die Beitragssatzstabilität soll dafür sorgen, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht schneller steigen als ihre beitragsbedingten Einnahmen. Zu diesem Zweck sollen die Vergütungen von Leistungserbringern so gestaltet werden, dass Beitragserhöhungen durch die Kassen ausgeschlossen werden. Beitragssatzsteigerungen sind somit zwar möglich, allerdings nur, wenn die notwendige medizinische Versorgung auch unter Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist.