Beitragsfremde Leistungen (GKV)

Beitragsfremde Leistungen (GKV)

Beitragsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Leistungen, die von den Krankenkassen erbracht werden, deren Finanzierung jedoch nicht aus den von den Versicherten gezahlten Beiträgen, sondern aus anderen öffentlichen Mitteln, in der Regel aus dem Bundeshaushalt, erfolgt. Sie stellen somit eine Sonderform der Finanzierung dar und entlasten die Beitragszahler direkt.

Merkmale:

Die Leistungen werden von der GKV erbracht, ohne dass die Kosten den Beitragssatz der Mitglieder erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt durch Steuermittel, Umlagen oder zweckgebundene Bundesmittel.

Sie dienen häufig der Gesundheitsförderung, Prävention oder sozialen Ausgleichsmaßnahmen.

Beispiele:

Impfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten, deren Kosten der Bund übernimmt.

Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe, die der Staat zusätzlich finanziert.

Schutzimpfungen im Rahmen von Gesundheitsprogrammen für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

Leistungen zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die über den normalen Leistungskatalog hinausgehen und steuerlich finanziert werden.

Bedeutung:
Beitragsfremde Leistungen sind ein zentrales Instrument der sozialen Verantwortung des Staates im Gesundheitswesen. Sie ermöglichen eine Erweiterung des Leistungsspektrums der GKV, ohne die Beitragszahler zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig stellen sie ein wichtiges Mittel zur Umsetzung von gesundheitspolitischen Zielsetzungen, z. B. Prävention, Gleichbehandlung sozial schwächerer Gruppen oder Förderung bestimmter Gesundheitsstrategien.

Rechtsgrundlage:

§§ 264 SGB V und folgende (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – GKV)

Gesetzliche Regelungen zu speziellen Programmen, z. B. Impf- oder Präventionsprogramme 

 

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