Aufstocker

Aufstocker

Als Aufstocker werden Personen bezeichnet, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, und die deshalb zusätzliche staatliche Leistungen erhalten. Ziel der Regelungen um so genannte Aufstocker ist die Sicherung des Existenzminimums trotz Erwerbstätigkeit sowie Förderung der Aufnahme oder Beibehaltung von Arbeit.

Rechtsgrundlage und Leistungen

Aufstocker beziehen in der Regel ergänzende Leistungen nach dem Bürgergeld. Möglich sind außerdem ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Typische Personengruppen:

  • Teilzeitbeschäftigte
  • Geringverdiener in Vollzeit
  • Minijobber mit Bedarfsgemeinschaft
  • Alleinerziehende mit Erwerbseinkommen
  • Selbstständige mit niedrigem Gewinn

Merkmale für Aufstocker

- eine Erwerbstätigkeit liegt vor
- Einkommen unterhalb des Existenzminimums
- ergänzende staatliche Leistungen („Aufstockung“)
- Anspruch abhängig von Bedarfsgemeinschaft und Wohnkosten

Abgrenzung:

Grundsicherung: Leistung bei fehlendem oder unzureichendem Einkommen
Aufstocker: spezielle Gruppe innerhalb der Grundsicherung mit eigenem Erwerbseinkommen
Arbeitslose: erhalten Leistungen ohne Erwerbseinkommen

Beispiel für Aufstocker

Eine Teilzeitbeschäftigte erzielt ein monatliches Nettoeinkommen unterhalb des festgestellten Bedarfs. Zur Deckung von Lebensunterhalt und Wohnkosten erhält sie ergänzende Leistungen und gilt als Aufstockerin.

 

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