Apothekengebühr
Die Apothekengebühr wurde am 01.01.2004 in Deutschland eingeführt. Seitdem werden 8,10 Euro auf jedes verschriebene Medikament hinzugerechnet. 6,10 Euro behält der Apotheke und die restlichen 2 Euro werden als Kassenrabatt an die Krankenkasse abgeführt. Die Gebühr erfolgt zusätzlich zur Selbstbeteiligung (Zuzahlung), aktuell muss ein Patient mindestens 5 Euro pro Medikament zuzahlen.