Altersrente für langjährige Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte
Mit Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze können langjährig Versicherte ihre gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 und später liegt diese Altersgrenze bei 67 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich. Dann müssen jedoch dauerhafte Abschläge in Kauf genommen werden.
Ein vorzeitiger Renteneintritt ist möglich, wenn der Versicherte:
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das 63. Lebensjahr vollendet hat und
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eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt.
Aktueller Hinweis zum Hinzuverdienst: Die früher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist seit dem 1. Januar 2023 entfallen. Rentnerinnen und Rentner können seither unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente deshalb gekürzt wird.
Altersrente mit 63 Jahren und Geburtsjahrgangslogik
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Wie hoch der Abschlag bei einem vorzeitigen Rentenbeginn ausfällt, hängt vom Geburtsjahrgang und damit von der jeweiligen Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente ab.
Grundsätzlich gilt: Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
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Geburtsjahrgänge vor 1949: Die abschlagsfreie Altersgrenze lag bei 65 Jahren. Bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren ergab sich daher ein Abschlag von 7,2 Prozent.
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Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Deshalb fällt der Abschlag bei einem Rentenbeginn mit genau 63 Jahren je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich hoch aus. Für jüngere Jahrgänge steigt er entsprechend an.
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Geburtsjahrgänge ab 1964: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte liegt bei 67 Jahren. Ein Rentenbeginn ist weiterhin frühestens ab 63 Jahren möglich. Bei einem Rentenbeginn mit genau 63 Jahren beträgt der maximale Abschlag 14,4 Prozent (48 Monate × 0,3 Prozent).