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Allgemeine Krankenhausleistungen

Allgemeine Krankenhausleistungen

Was sind allgemeine Krankenhausleistungen?

Als allgemeine Krankenhausleistungen bezeichnet man alle Maßnahmen, die zur medizinischen Versorgung des Patienten im Krankenhaus notwendig sind. Diese stehen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat versicherten Personen im Basistarif gleichermaßen zu.

Unbedingt zu beachten ist jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für vollstationäre Krankenhausaufenthalte in Höhe von 10 Euro pro Tag. Es werden maximal 28 Tage berechnet. Diese Zuzahlung entfällt nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei Patienten unter 18 Jahren oder einer stationären Entbindung.

Folgende allgemeine Krankenhausleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

  •     ärztliche Behandlungen
  •     Verpflegung
  •     Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  •     Pflege
  •     Unterkunft im Mehrbettzimmer

Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören weiterhin auch die von der Klinik veranlassten Leistungen von Dritten. Ebenfalls dazugezählt wird die Mitnahme einer Begleitperson des Patienten aus medizinischen Gründen, beispielsweise wenn Kinder begleitet werden müssen.

Keine allgemeine Krankenhausleistung ist dagegen die Patientenunterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (Unterbringung im Mehrbettzimmer). Auch eine Chefarztbehandlung gilt nicht als allgemeine Leistung. Spezielle Wünsche, die über eine allgemeine Krankenhausleistung hinausgehen, muss der Patient selbst tragen.

Ausnahmen In begründeten Einzelfällen können Sonderwünsche oder spezielle Behandlungen als allgemeine Krankenhausleistungen gewertet werden. Das kann der Fall sein, wenn der Patient laut ärztlicher Einschätzung einen besonders hohen Ruhebedarf hat und deshalb aus dringenden medizinischen Gründen in einem Einbettzimmer untergebracht werden muss. In diesem Fall muss die GKV auch die zusätzlichen Kosten dafür übernehmen. Gleiches gilt auch für die Behandlung durch einen Chefarzt, wenn diese medizinisch gerechtfertigt ist. Ein Beispiel hierfür ist eine spezielle Operation, die nur dieser Arzt durchführen kann.

 

 

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